Beschwerde / Einspruch

Nach Erhalt der Ergebnisauswertung durch den Teilnehmenden hat dieser die Möglichkeit, etwaige Beschwerden bzw. Einsprüche binnen 14 Tagen an info@rfb.bio oder über ein von der SPMD-RfB eigens zur Verfügung gestelltes Kontaktformular zu melden. Hierzu hat der Teilnehmer deutlich zu beschreiben, ob er eine Beschwerde oder einen Einspruch adressieren möchte.


Alle eingegangenen Beschwerden und Einsprüche werden im Rahmen des Beschwerdemanagements der SPMD-RfB behandelt und geprüft. Im Rahmen einer Beschwerde bzw. eines Einspruchs nimmt das Personal der SPMD-RfB mit dem Teilnehmenden Kontakt auf. Der Sachverhalt wird in Folge intern geprüft und der Teilnehmende wird über die durchgeführten Ermittlungen bzw. die erforderlichen Maßnahmen informiert. Die abschließende Bewertung einer Beschwerde /Einspruchs muss von mindestens einer Person der SPMD-RfB bestätigt werden, die nicht für den jeweiligen Ringversuch entsprechend der internen Organisation zuständig ist, der zur Beschwerde/Einspruch geführt hat. Das Ergebnis der Beschwerde wird zudem von der Leitung/Stellvertretenen Leitung des SPMD-RfB und dem zuständigen QMB bestätigt. Es wird sichergestellt, dass die Beschwerde bzw. der Einspruch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin zur Folge hat. Der Teilnehmende wird über das Ende der Bearbeitung der Beschwerde bzw. des Einspruchs informiert.


Die Teilnehmenden werden bei berechtigten Beschwerden oder Einsprüchen per E-Mail kontaktiert und über allfällige Änderungen und Neuausgaben (z.B. 2. Ausgabe Bericht) in Kenntnis gesetzt.

Im Falle einer berechtigten Reklamation, die die SPMD-RfB zu vertreten hat, entfällt entweder die Rechnungslegung oder es wird ein Ersatz-Ringversuch durchgeführt. Das Wahlrecht hierfür liegt bei der SPMD-RfB. Die dafür anfallenden Kosten für Reagenzien, Zeitaufwand usw. können nicht erstattet werden, soweit die SPMD-RfB nicht nach dieser X. haftet.

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