Die Bundesärztekammer (BÄK) legt mit der RiLi‑BÄK die formalen Anforderungen an die externe Qualitätssicherung fest, überprüft aber keine Laborleistungen selbst.
Diese Aufgabe übernehmen auf Basis der RiliBÄK akkreditierte Ringversuchs‑Anbieter wie das Referenzinstitut für Bioanalytik (RfB), die zudem bei der Bundesärztekammer entsprechend für die jeweiligen Bereich gelistet sein müssen.
RfB führt Ringversuche durch, die alle Anforderungen der RiLi‑BÄK erfüllen.
Die Ergebnisse dienen als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherung und werden von der BÄK sowie den Landesärztekammern anerkannt.
Damit ergänzen sich beide Institutionen ideal:
Die BÄK schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, das RfB liefert die wissenschaftlich‑methodische Umsetzung.